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Birgit Buchwald
Zeugnis und Zulassung
Gebäude GAFO 05/624
Universitätsstr. 150
D-44801 Bochum
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Astrid Schoregge
Zeugnis und Zulassung
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Zeugnis

Verfahren

Um möglichst nahtlos Ihre Abschlussdokumente einschließlich Ihres Zeugnisses zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig mit den Voraussetzungen hierzu vertraut zu machen:

Für die Bewerbung und die Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu jedem Einstellungstermin feste Fristen gesetzt (so genannte Ausschlussfristen). Das bedeutet, dass die Bewerbung für die Einstellung bis zu einem bestimmten Datum bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung erfolgen muss. Für diese Bewerbung sind noch keine Zeugnisunterlagen erforderlich (Informationen zur Bewerbung erhalten Sie auf der Homepage der jeweiligen Bezirksregierung selbst). Um die Zeugnisunterlagen nachzureichen, gibt es einen weiteren festen Termin (auch hier handelt es sich um eine Ausschlussfrist).
Da mit der Bearbeitung der Prüfungsverwaltung unterschiedliche Stellen der Universität und des Landes betraut sind und jede dieser Stellen eine gewisse Bearbeitungszeit für die einzelnen Verwaltungsschritte benötigt, ist es wichtig, dass auf Seiten der Studierenden die unten stehenden Ausschlussfristen und die Bearbeitungszeiten bekannt sind. Vor dem Hintergrund dieser Fristen und Zeiträume sollten Sie dann gezielt den Abschluss Ihres Studiums planen.

Fristen des Schulministeriums und der Bezirksregierung

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst soll jährlich zum 1. Mai und zum 1. November angeboten werden; nach § 5 Abs. 1 OVP 2011 erfolgt die Einstellung zum 1. Mai eines jeden Jahres; der zweite Termin bleibt fakultativ. Unter der Voraussetzung, dass zwei Einstellungstermine im Jahr angeboten werden, liegen die Termine für die Bewerbungen dann im vorhergehenden Winter und im vorhergehenden Sommer. Die Nachreichfrist für diese Bewerbungstermine laufen bei der Bezirksregierung für den Einstellungstermin zum 1. Mai spätestens Mitte April und für den Einstellungstermin zum 1. November spätestens Mitte Oktober ab. Zu den Einstellungsterminen und den Fristen informieren Sie sich bitte auch auf der Homepage des Schulministeriums. (--> Wichtiger allgemeiner Hinweis: Für Lehrämter, bei denen eine Zulassungsbeschränkung vom Schulministerium festgesetzt wurde, ist die Zeit zwischen Bewerbungs- und Nachreichfrist verkürzt. Da das Schulministerium in der Vergangenheit durchaus vereinzelt zum Instrument der Zulassungsbeschränkung gegriffen hat, sollte dieses für die kommenden Einstellungstermine hinsichtlich der eigenen Prüfungsplanung berücksichtigt werden.)

Fristen innerhalb der Ruhr-Universität

Die Prüfungsämter der Fakultäten sind mit dem operativen Geschäft (Anmeldungen, Prüfungstermine etc.) der Prüfungsverwaltung betraut. Sobald das Studium in einem Unterrichtsfach oder in EWL bzw. BiWi erfolgreich absolviert wurden, werden die Prüfungsunterlagen von den Prüfungsämtern an das Zeugnis- und Zulassungsbüro (ZuZ) in der Professional School of Education geleitet. Hier werden dann – nachdem die Akten aller drei Fächer eingegangen sind – die Master-Zeugnisse erstellt und an die Absolventen verschickt. Diejenigen Absolventen, die ihre M.Ed.-Prüfung nach der GPO-M.Ed. 2005 ablegen/ abgelegt haben, beantragen allerspätestens jetzt auf der Grundlage des B.A.-Zeugnisses und des Zeugnisses für den Master of Education beim Landesprüfungsamt I NRW, Geschäftsstelle Münster (LPA), die Ausstellung des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Hierzu müssen die Absolventen einen Antrag (vgl. Homepage des LPA zusammen mit den Bachelor- und Master-Abschlussdokumenten einreichen. Das LPA erstellt auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen ein Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung, welches dann an die Absolventen verschickt wird. Dieses Zeugnis können die Studierenden dann bei der Bezirksregierung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst nachreichen.

-->Hinweis für Absolvent(inn)en, die ihren M.Ed.-Abschluss nach der neuen GPO-M.Ed. 2013 erworben haben: Sie brauchen nach Erhalt des M.Ed.-Zeugnisses keinen Antrag mehr auf Anerkennung des Master-of-Education-Zeugnisses als Erstes Staatsexamen an das LPA NW zu richten; das Master-of-Education-Zeugnis ist gemäß § 10 LABG NW vom 26. April 2016 für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ausreichen (ggfls. neben weiteren für eine Bewerbung einzureichenden Unterlagen).


Die Prüfungsverwaltung in den Prüfungsämtern der Fakultäten ist ein das Studium begleitender Prozess, für den keine genauen Zeiträume genannt werden können. Bei den Arbeitsschritten im ZuZ und ggfls. im LPA ist hingegen davon auszugehen, dass in beiden Stellen für die Bearbeitung der Prüfungsunterlagen jeweils ca. 3-4 Wochen benötigt werden. Der für die Absolventen entscheidende Verwaltungsschritt in dem beschriebenen Verfahren liegt in der Zeit zwischen der Abgabe der Master-Arbeit, der Bewerbung für das Referendariat und der Einreichung der 3 Prüfungsakten durch die Prüfungsämter der Fakultäten beim ZuZ. Damit dies geschehen kann, müssen sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (also auch die Master-Arbeit) in allen drei (!) Fächern (2 Unterrichtsfächer und EWL/BiWi) abgeschlossen und bewertet worden sein. Nur dann können die Prüfungsunterlagen von den Fakultätsprüfungsämtern an das ZuZ zur Erstellung des Master-Zeugnisses weitergereicht werden.

Allgemein gilt: Studierende müssen bei der Planung ihrer Prüfungen, insbesondere der Master-Arbeit, die Korrekturzeit mit berücksichtigen. Setzen Sie sich daher mit den Prüfungsämtern Ihrer Fakultäten in Verbindung, um den genauen Zeitablauf zu planen. Wichtig ist der Hinweis, dass sich Studierende nicht erst im 4. Semester des M.Ed. mit diesen Fristen und Terminen auseinandersetzen sollten, sondern spätestens im 3. Semester mit der zeitlichen Planung der Prüfungen beginnen sollten. Zu beachten ist außerdem, dass die Modulabschlussprüfungen in allen drei Fächern als studienbegleitende Prüfungen dann abgelegt werden sollten, wenn das entsprechende prüfungsrelevante Modul abgeschlossen ist. Zudem wird im Falle von Absolvent(inn)en nach der GPO-M.Ed. 2005 eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem LPA I NRW, Geschäftsstelle Münster, empfohlen; die Zulassung zum Studiengang Master of Education und die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung wäre ein sinnvoller Zeitpunkt, erste Beratungsgespräche zu nutzen.


Wichtiger Hinweis:
Das Zeugnis- und Zulassungsbüro (ZuZ) der Professional School of Education übernimmt Gewährleistung für die rechtzeitige Erstellung der Abschlussdokumente einschließlich des M.Ed.-Zeugnisses, wenn die abgeschlossenen Prüfungsakten für beide Unterrichtsfächer und BiWi (GPO-M.Ed. 2013) bzw. EWL (GPO-M.Ed. 2005) bis zum 28./29. Februar für den Einstellungstermin zum 1. Mai eines Jahres und bis zum 31. August für den Einstellungstermin zum 1. November eines Jahres im Zeugnis- und Zulassungsbüro vorliegen. Die danach eingehenden Prüfungsakten werden ebenfalls schnellstmöglich bearbeitet, jedoch entfällt dabei die Gewährleistung, dass die Abschlussdokumente noch rechtzeitig für eine erfolgreiche Bewerbung bei der Bezirksregierung erstellt werden.
Voraussetzung dafür, dass die Prüfungsakten auch innerhalb der Gewährleistungsfristen des ZuZ eingehen, ist der möglichst frühzeitige – spätestens aber der rechtzeitige Eingang aller erforderlichen Unterlagen bis zu den vom zuständigen Prüfungsamt genannten und für die jeweilige Fakultät geltenden Fristen. Falls die erforderlichen Dokumente nicht bis zum Ablauf der genannten Termine an die zuständigen Stellen oder Personen weitergegeben worden sind, kann keine Gewährleistung für eine fristgerechte Bearbeitung übernommen werden.

Die innerhalb der zuständigen Fakultät für das jeweilige Unterrichtsfach sowie für BiWi/EWL geltenden Fristen zum Prüfungsverfahren entnehmen Sie bitte den Web-Seiten des jeweiligen Fachprüfungsamtes sowie des Prüfungsamtes M.Ed. der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft.

Referendariat

Jeweils aktuelle Fristen für die Referendariatseinstellung erscheinen unter

sowie auf den Web-Seiten der einzelnen Prüfungsämter und Fakultäten.


Links

Fachberater
Fachberater der RUB

Prüfungsämter der lehramtsausbildenden Fakultäten der RUB:

Landesprüfungsamt
Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen

Praktikumsbüro
Praktikumsbüro der Professional School of Education der RUB

Ministerium
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW


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